Umwelthinweise
Elektrogesetz
Informationen zu § 17 ElektroG (Rücknahmepflichten für Vertreiber):
Wir verfügen weder
über Verkaufsflächen noch über Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte mit jeweils
mindestens 400 Quadratmetern. Wir haben daher keine Rücknahmeverpflichtung nach § 17 Abs. 1 ElektroG. Wir
nehmen auch keine Altgeräte freiwillig zurück. Bitte wende dich an deine Stadt- oder Kommunalverwaltung, um
dich über kostenfreie Rückgabemöglichkeiten für Altgeräte in deiner Nähe zu informieren.
Hinweise nach § 18 ElektroG (Informationen für private Haushalte):
Das Symbol des
durchgestrichenen Mülleimers auf einem Elektro- oder Elektronikgerät besagt, dass dieses am Ende seiner
Lebensdauer nicht im Hausmüll entsorgt werden darf. Zur kostenfreien Rückgabe stehen in deiner Nähe
Sammelstellen für Elektro- und Elektronikaltgeräte zur Verfügung. Die Adressen erhältst du von deiner Stadt-
bzw. Kommunalverwaltung. Du kannst dich auch an uns wenden, um dich über weitere, von uns geschaffene
Rückgabemöglichkeiten zu informieren. Durch die getrennte Sammlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten
soll die Wiederverwendung, die stoffliche Verwertung bzw. andere Formen der Verwertung von Altgeräten
ermöglicht sowie negative Folgen bei der Entsorgung der in den Geräten möglicherweise enthaltenen
gefährlichen Stoffe auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit vermieden werden. Du bist verantwortlich
für die Löschung von möglicherweise auf den zu entsorgenden Altgeräten vorhandenen personenbezogenen Daten.
Weitere Informationen findest du auch auf
www.elektrogesetz.de.
Batteriegesetz
Hinweise nach § 18 BattG (Hinweise für Endnutzer):
Das Symbol des durchgestrichenen
Mülleimers auf Batterien oder Akkumulatoren besagt, dass diese am Ende ihrer Lebensdauer nicht im Hausmüll
entsorgt werden dürfen. Sofern diese Quecksilber, Cadmium oder Blei enthalten, finden Sie das jeweilige
chemische Zeichen (Hg, Cd oder Pb) unterhalb des Symbols des durchgestrichenen Mülleimers. Du bist
gesetzlich verpflichtet, alte Batterien und Akkumulatoren zurückzugeben. Du kannst dies kostenfrei in
unserem Handelsgeschäft oder bei einer anderen Sammelstelle in Ihrer Nähe tun. Adressen geeigneter
Sammelstellen kannst du auch von deiner Stadt- oder Kommunalverwaltung erhalten. Durch die getrennte
Sammlung von alten Batterien und Akkumulatoren soll deren Wiederverwendung, stoffliche Verwertung bzw.
andere Formen der Verwertung ermöglicht sowie negative Folgen bei der Entsorgung der in den Batterien oder
Akkumulatoren möglicherweise enthaltenen gefährlichen Stoffe auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit
vermieden werden.
Abfallbeauftragter
Informationen zu § 2 AbfBeauftrV (Pflicht zur Bestellung eines
Abfallbeauftragten):
Bezgl. unserer Herstellerpflichten zur Rücknahme von alten Elektro-
oder Elektronikgeräten, alten Batterien und alten Verpackungen haben wir geeignete Dritte beauftragt, die
bereits jeweils über einen eigenen Abfallbeauftragten verfügen. Sofern wir weitere Abfallfraktionen
freiwillig zurücknehmen, werden die kalenderjährlichen Grenzen nach § 2 Abs. 2 i) AbfBeauftrV nicht
überschritten. Eine Verpflichtung zur Bestellung eines betriebsangehörigen Abfallbeauftragten nach § 2
AbfBeauftrV besteht daher nicht.