NfL 2024-1-3266:
Bekanntmachung über die Sprechfunkverfahren


Umstrittenes NfL 2023-1-2726 wird abgelöst


Ziel der neuen NfL ist ein einheitlicher, einfacher und zugleich sicherer Sprechfunk im Luftverkehr.


Was sich im Wesentlichen geändert hat:

Neben einigen redaktionellen Änderungen und verschiedenen Ausbesserungen sind insbesondere folgende zwei Änderungen relevant:

Änderungen bei Nummer 34 IDENTIFIZIERUNG VON FLUGVERKEHRSDIENSTSTELLEN (ATS.TR.115)

Ergänzung von Nummer 35 IDENTIFIZIERUNG VON SONSTIGEN FUNKSTELLEN

Um dir ein eigenes Bild machen zu können, steht das NfL zum Download bereit.


Hinweis: Das unten aufgeführte NfL 2024-1-3240 zum Thema "Fliegen ohne Flugleiter" ist von dem NfL 2024-1-3266 nicht betroffen und gilt für sich alleine.

Am 12.11.2024 wurde mit NfL 2024-1-3266 die Bekanntmachung über die Sprechfunkverfahren veröffentlicht. Sie tritt am 28.11.2024 in Kraft. Im gleichen Zuge wird das NfL 2023-1-2726 mit der Bekanntmachung über die Sprechfunkverfahren vom 07.02.2023 aufgehoben.

»  Download der Bekanntmachung

NfL 2024-1-3240: Richtlinien für die Durchführung des Flugfunks auf Flugplätzen ohne Flugverkehrsdienste (Air Traffic Services)


Wie der Sprechfunk an Flugplätzen ohne Flugverkehrsdienste erfolgen soll

Das NfL umfasst 12 Seiten und umfasst Details zum Thema "Fliegen ohne Flugleiter".

Die NfL 2024-1-3106 vom April diesen Jahres ermöglichte bereits Flugplatzbetreibern mit Genehmigung der entsprechenden Landesluftfahrtbehörde keine Betriebsleiter mehr einzusetzen, die Möglichkeit die Bodenfunkstelle weiterhin zu besetzen, war aber weiterhin gegeben. Die neue NfL konkretisiert das nun.

Mit der NfL 2024-1-3240 vom 09. Oktober 2024 werden weitere Richtlinien für den Flugfunk auf Flugplätzen ohne Flugverkehrsdienste (Air Traffic Services) festlegt. Insbesondere für unkontrollierte Flugplätze, an denen keine Flugverkehrskontrolldienste (ATC) oder Flugplatz-Fluginformationsdienste (AFIS) angeboten werden ist diese NfL wichtig, um mit klaren Regeln die Sicherheit und Effizienz des Flugbetriebes sicherzustellen.


Die wichtigsten Inhalte der NfL 2024-1-3240:

Inhalte verschiedener Sprechgruppen
Die NfL definiert welche Sprechfunkinhalte erlaubt sind und gibt Beispiele für nicht erlaubte Inhalte für die verschiedenen Sitautionen Positionsmeldungen, flugbetriebliche Informationen, Gefahrenabwehr, Flugsicherheitsmeldungen, Notfälle und Wetterinformationen

Rolle der Bodenfunkstellen und ihre Aufgaben
Bodenfunkstellen können einfache, nicht zertifizierte Verkehrs- und Wetterinformationen weitergeben. Sie dürfen aber keine Anweisungen oder Flugverkehrskontrollfreigaben erteilen, da sie keinen "formellen Status als Flugverkehrsdienst" haben.

Bedeutung für Piloten
Diese NfL hebt hierbei die Eigenverantwortung der Piloten hervor: Piloten müssen ihre Position und Flugabsichten ankündigen und sich mit anderen Flugzeugführern eigenständig separiert.

Eine übersichtliche Auflistung welche Informationen Betriebsleiter durchgeben dürfen und wie die entsprechenden Sprechfunkverfahren aussehen, findest du in der NfL selbst, die du hier herunterladen kannst.

Dies Bekanntmachung wurde am 09.10.2024 veröffentlicht und trat am gleichen Tag in Kraft.

»  Download der Bekanntmachung

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